Rauchmelder sind Pflicht
jedes Bundesland zum Brandschutz unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Für den vorbeugenden Brandschutz im Zusammenhang mit Bauanträgen ist die
Baubehörde des Ladratsamtes bzw. des Stadtkreises zuständig. Sie holt in der
Regel eine Stellungnahme der Braddirektion oder des Kreisbrandmeisters ein.
Bundesländer mit "Heimrauchmelderpflicht"
Mittlerweile besteht in den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Reinland-
Pfalz, Saarland, Hamburg und ab September 2006 Mecklenburg-Vorpommern eine
in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht.
Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen
von
die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die
Landsbauordnung aufzunehmen.
Die Regelung in Hessen und Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-
Vorpommern gehen soweit über die Heimrauchmelderpflicht in beiden
anderen Bundesländern hinaus, als das hier Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in
Bestandsbauten vorgeschrieben sind. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern
in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 31.12.2009, in Hessen bis
31.12.2014, in Hamburg bis 31.12.2010 und in Mecklenburg-Vorpommern bis
31.12.2009 abgeschlossen sein.
Auszüge aus den Landesbauordnungen
Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7):
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die
Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede
Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.
Hamburgische-Bauordnung § 45 (6):
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben
werden, das Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene
Wohnungen sind bis zum 31.Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern
auszurüsten.