Leistungsbewertung Ehrengabe Roter Hahn
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein



1. Stiftung

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat für die Feuerwehren in seinen
Mitgliedsverbänden eine Leistungsbewertung Roter Hahn gestaltet. Diese
Leistungsbewertung wird als Ehrengabe für die Erfüllung der Ausschreibung gestiftet.
Eine Bewertung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit einer ganzen Feuerwehr
ist seid vielen Jahren Tradition im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Die
Integration aller Abteilungen und Mitglieder zur Erfüllung einer gemeinschaftlichen
Aufgabe zeichnet das Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein aus. Der pflegliche
Umgang mit dem der Feuerwehr anvertrauten Geräten und Liegenschaften, die
Beherrschung der Technik zur Rettung von Leben und Bewahrung von Sachwerten, die
Wahrung von guten Traditionen und die Anpassung an technische Fortschritte sind
charakteristisch für die freiwilligen Feuerwehren und soll in dieser Leistungsbewertung
herausgestellt werden.
Ziel dieser Leistungsbewertung soll eine möglichst große Beteiligung der Wehren des
Landes sein.
Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende
Leistungsbewertung in der männlichen Form abgefasst. Durch die hier gewählte
Formulierung sind jedoch weibliche und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint

2.Voraussetzungen

Der Leistungsbewertung Roter Hahn können sich nur Feuerwehren des Landes
Schleswig-Holstein unterziehen. Sie müssen nachfolgende Bedingungen erfüllen:
2.1 Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen im Besitz eines Feuerwehr-
       Dienstanzuges und einer Einsatzschutzkleidung nach der jeweils gültigen
       Dienstbekleidungsvorschrift des Landes S-H sein.
2.2 Ausrüstung und Gerät müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
2.3 Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen Erste-Hilfe-Ausbildung
       nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den entsprechenden
       Bewertungsstufen.
2.6 Die Jugendfeuerwehr ist in die Leistungsbewertung einzubinden. Bei den
       Übungen sind die Beschränkungen der Muster-Jugendordnung (§12) zu
       beachten.

3. Durchführungsbestimmungen und Meldung

3.1 Die Leistungsbewertung wird in den Stufen 1-4 auf Kreisebene durchgeführt, die
       Stufe 5 führt das Land S-H durch.
3.2 Der Fachwart des Kreises- oder Stadtfeuerwehrverbandes bestimmt die
       Zusammensetzung der Kommission in den Stufen 1-4; bei der Stufe 5 bestimmt
       dieses die Referatsleitung des Landesfeuerwehrverbandes.
3.3 Die Stärke der Bewertungskomission umfasst:
       Neben dem Leiter der Bewertungskomission werden höchstens ein weiterer
       Bewerter je angefangene 10 Mitglieder der Wehr (Aktive und Jugendfeuerwehr),
       jedoch höchstens 7 Bewerter bestellt.
3.4 Zwischen den Bewertungen der Stufe 1 und 2 müssen mindestens 6 Monate
       (jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr)
                  Stufe 2 und 3 mindestens 12 Monate
                  Stufe 3 und 4 mindestens 12 Monate
                  Stufe 4 und 5 mindestens 24 Monate liegen
       Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann die Bewertung nach 12 Monaten wie-
       derholt werden.
3.5 Die Meldung für die Leistungsbewertung Roter Hahn ist auf vorgegebenem
       Formblatt an den Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband zu richten.
3.6 Der zuständige Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband prüft die Angaben über die
       Voraussetzungen und legt im Einvernehmen mit der Wehr den Termin der
       Leistungsbewertung fest.
3.7 Die Meldungen sind bis spätestens 31. März für die Stufen 1-4 beim Kreis- bzw.
       Stadtfeuerwehrverband und bis zum 15. März für die Stufe 5 beim
       Landesfeuerwehrverband einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind der
       jeweiligen Meldung beizufügen.

4. Verleihung

4.1 Die Verleihung der Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes
       Schleswig-Holstein erfolgt bei den Stufen 1-4 über den jeweiligen Kreis- und
       Stadtfeuerwehrverband, bei der Stufe 5 über den jeweiligen Landesfeuerwehrverband.
4.2 Die Verleihung wird beurkundet. Die Urkunde trägt die Unterschrift des
       Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein sowie der
       jeweiligen Kreis- oder Stadtfeuerwehrführung.